Goldschmied-Ausbildungsverordnung (GoldSchmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin

Ausfertigungsdatum: 02.04.1992


§ 3 GoldSchmAusbV Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Schmuck
2.
Juwelen
3.
Ketten
gewählt werden.