Ausfertigungsdatum: 01.03.2019
(1) Die Verteidigung der Bachelorthesis besteht aus
(2) In der Präsentation der Bachelorthesis soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er
(3) In dem wissenschaftlichen Gespräch über den Inhalt der Bachelorthesis soll die oder der Studierende
(4) Gegenstand der fachbezogenen mündlichen Prüfung ist das Studienfach, aus dem das Thema der Bachelorthesis stammt. In der fachbezogenen mündlichen Prüfung soll die oder der Studierende zeigen, dass sie oder er wissenschaftliche und berufspraktische Fragen und Problemstellungen aus diesem Studienfach erläutern kann. Die fachbezogene mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 Minuten.
(5) Über den Ablauf der Verteidigung der Bachelorthesis wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll ist von den Prüfenden zu unterschreiben.