§ 47 GntDBwVVDV Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin
(1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer
1.
die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und
2.
die Bachelorthesis bestanden hat.
(2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.
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