(GKrimDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 02.02.2015


§ 8 GKrimDVDV Dauer und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium dauert in der Regel sechs Semester. Es umfasst drei fachtheoretische Lehrphasen, zwei berufspraktische Studienzeiten sowie die Bachelorarbeit. Eine der berufspraktischen Studienzeiten ist beim Bundeskriminalamt zu absolvieren, die andere bei einer Kriminalpolizeistelle eines Landes.

(2) Je Semester erwerben die Studierenden 30 Leistungspunkte (Credit Points) nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS).