(GKrimDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 02.02.2015


§ 5 GKrimDVDV Einstellungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber können eingestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Bundesbeamtengesetzes und der Kriminallaufbahnverordnung erfüllen und den besonderen gesundheitlichen Anforderungen gerecht werden, die an Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst gestellt werden. Zusätzlich sollen die Bewerberinnen und Bewerber Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen und die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.