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(GFlFleischV)
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch


Ausfertigungsdatum: 22.03.2013

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 4.1.2019 I 2

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Verbot des Inverkehrbringens
§ 4 Kennzeichnung von Geflügelfleisch
§ 5 Marktnotierungen
§ 6 Vorschriften für Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe
§ 7 Analyseverfahren zur Feststellung des Wassergehaltes, Gegenanalyse
§ 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
§ 8a Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

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