(GFlFleischV)
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Ausfertigungsdatum: 22.03.2013


§ 1 GFlFleischV Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.