Gewebegesetz (GewebeG)
Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen

Ausfertigungsdatum: 20.07.2007


Art 7a GewebeG Erfahrungsbericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung unterrichtet die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle vier Jahre, erstmals bis zum 1. August 2010 über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen.