Ausfertigungsdatum: 29.04.1996
Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben:
1. | wissenschaftliche Stellungnahmen | 200 bis 1 000 DM, |
2. | nicht einfache schriftliche Auskünfte | 100 bis 200 DM, |
3. | Bescheinigungen und Beglaubigungen | 25 bis 300 DM. |