Gesundheitseinrichtungen-Kostenverordnung (GesundKostV)
Verordnung über Kosten für bestimmte Amtshandlungen von Gesundheitseinrichtungen des Bundes

Ausfertigungsdatum: 29.04.1996


§ 1 GesundKostV

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Robert Koch-Institut erheben für die in dieser Verordnung genannten individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung.