Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung (GenTPflEV)
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen

Ausfertigungsdatum: 07.04.2008


§ 8 GenTPflEV Bewirtschaftungsmaßnahmen

Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich der Ernte sind Einträge von gentechnisch veränderten Organismen in fremde Grundstücke durch Wahl einer geeigneten Technik auf das Mindestmaß zu beschränken.