Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG)
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen

Ausfertigungsdatum: 08.09.1969


§ 5 GemFinRefG Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.