(GastgewAusbV 1998)
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Ausfertigungsdatum: 13.02.1998


Anlage GastgewAusbV 1998 (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe

(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 357 - 363)


Teil I: Berufliche Grundbildung
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)Mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5)a)Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen10  
b)Gastgeberfunktion wahrnehmen
c)Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung ermitteln
d)Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation berücksichtigen
e)Gäste empfangen und betreuen
f)berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
g)Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
h)Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
i)berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden
6Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6)a)Arbeitsschritte planen2  
b)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten
c)Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen
d)Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen
e)Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen
7Hygiene (§ 4 Nr. 7)a)Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden2  
b)Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen
8Küchenbereich (§ 4 Nr. 8)a)Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen12  
b)Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen anwenden
c)Einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten
d)vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten
e)einfache Speisen nach Vorgabe anrichten
f)bei der Produktpräsentation mitwirken
9Servicebereich (§ 4 Nr. 9)a)Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen12  
b)Aufguß- und Heißgetränke zubereiten sowie Getränke ausschenken
c)Speisen und Getränke servieren und ausheben
d)bei Service- und Menübesprechungen mitwirken
e)betriebliches Kassensystem bedienen
10Büroorganisation und -kommunikation (§ 4 Nr. 10)a)arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen10  
b)Schriftstücke registrieren und ablegen
c)Karteien und Dateien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen; Daten sichern
d)gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
11Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11)a)Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten4  
b)Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern
c)Lagerbestände kontrollieren
Teil II: Gemeinsame berufliche Fachbildung
1Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5)a)Gespräche gäste- und unternehmensorientiert führen 12 
b)sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten anwenden
c)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen
d)Reservierungswünsche entgegennehmen, Reservierungen ausführen
e)Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten
2Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6)a)Wartung von Geräten und Maschinen sowie Instandsetzung von Gebrauchsgütern veranlassen 4 
b)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
3Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11)a)arbeitsplatzbezogenen Warenbedarf ermitteln 12 
b)Bestellungen einleiten
c)Inventuren durchführen, ein Inventar unter Anleitung aufstellen
d)Zahlungsvorgänge bearbeiten
e)kostenbewußtes Einsetzen von Materialien und Gebrauchsgütern begründen
f)Kosten und Erträge erbrachter Dienstleistungen am Beispiel errechnen
g)Verkaufspreise nach betrieblichem Kalkulationsschema ermitteln
4Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Nr. 12)a)Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für die Werbung des Ausbildungsbetriebes einsetzen 12 
b)verkaufsfördernde Maßnahmen vorbereiten
c)bei Werbeaktionen mitwirken
d)anlaßbezogene Dekorationen ausführen
e)werbewirksame Angebote erstellen
5Wirtschaftsdienst (§ 4 Nr. 13)a)Gästeräume angebots- und anlaßbezogen herrichten 12 
b)Gästeräume reinigen und pflegen
Teil III: Besondere berufliche Fachbildung: Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau
1Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 5 Nr. 1)a)Speisen und Getränke anbieten  14
b)Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, führen und nachbereiten
2Arbeiten am Tisch des Gastes (§ 5 Nr. 2)a)Getränke zubereiten, präsentieren und servieren  12
b)Speisen zubereiten, präsentieren und servieren
3Ausrichten von Festlichkeiten und Veranstaltungen (§ 5 Nr. 3)a)Ablauf von Festlichkeiten und Veranstaltungen planen  12
b)Menü mit korrespondierenden Getränken zusammenstellen
c)organisatorische Vorarbeiten durchführen
d)bei der Ausrichtung mitwirken
4Führen einer Station(§ 5 Nr. 4)a)Bestellungen entgegennehmen  14
b)Serviceablauf organisieren
c)mit verschiedenen Servierarten servieren
d)Gästerechnung erstellen und abrechnen
e)Tageseinnahmen abrechnen
f)Währungen umrechnen
g)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
Teil IV: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelfachmann/Hotelfachfrau
1Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 6 Nr. 1)a)Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen  14
b)Aufträge bestätigen und bearbeiten
c)Beratungs- und Verkaufsgespräche führen
2Empfang (§ 6 Nr. 2)a)Reservierungspläne bearbeiten und Zimmerbelegung festlegen  14
b)Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
c)Korrespondenz führen
d)Gästeaufträge ausführen
e)erbrachte Leistungen buchen
f)Gastrechnung erstellen und abrechnen
g)Hotelkasse führen und abrechnen
h)mit Reisebüros und Veranstaltern abrechnen
i)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
k)Währungen umrechnen
3Marketing (§ 6 Nr. 3)a)Marketingmaßnahmen entwickeln und durchführen  12
b)Ergebnisse von Marketingmaßnahmen kontrollieren
c)Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durchführen
4Wirtschaftsdienst (§ 6 Nr. 4)a)bereichsbezogenen Personaleinsatz planen  12
b)Kontrollarbeiten unter Verwendung von Organisationsmitteln ausführen
Teil V: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
1Personalwirtschaft (§ 7 Nr. 1)a)arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden  14
b)bei der Personalplanung mitwirken und Personalbeschaffungsmaßnahmen einleiten
c)Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten
d)Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
e)Ziele und Bedeutung von Personalbeurteilungen darstellen
f)eine Entgeltabrechnung erstellen
2Büroorganisation und -kommunikation (§ 7 Nr. 2)a)Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten  7
b)Korrespondenz führen
c)Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
d)Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
e)Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte praktische Aufgaben teamorientiert bearbeiten
f)Termine planen, koordinieren und überwachen
3Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 7 Nr. 3)a)vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluß durchführen  16
b)Zahlungsverkehr durchführen, Währungen umrechnen
c)bei Zahlungsverzug betriebsübliche Maßnahmen einleiten
d)Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen
e)Daten für die Kalkulation und Preisbildung ermitteln
f)Bedeutung von Investitionen erläutern
g)Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen begründen
h)Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswerten
i)an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
k)Betriebsstatistiken führen
4Warenwirtschaft (§ 7 Nr. 4)a)Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen  9
b)Angebote hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Preis, Menge, Qualität, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen
c)Einkauf durchführen; Liefertermine überwachen
5Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 7 Nr. 5)a)Beratungsgespräche planen, führen und nachbereiten  6
b)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
c)Rechnungen erstellen
Teil VI: Besondere berufliche Fachbildung: Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie
1Systemorganisation (§ 8 Nr. 1)a)Gastronomiekonzept des Ausbildungsbetriebes von anderen gastronomischen Konzepten abgrenzen  14
b)Einhaltung der Standards prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
c)Arbeitsabläufe planen und organisieren
d)Informations- und Kommunikationswege im Rahmen der Ablauforganisation des Unternehmens nutzen
2Marketing (§ 8 Nr. 2)a)Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden  8
b)Produktpräsentation zur Verkaufssteuerung einsetzen
c)Ergebnisse von Marketingmaßnahmen bewerten
3Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 8 Nr. 3)a)Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Berücksichtigung des Marketingkonzeptes planen und führen  6
b)Beratungs- und Verkaufsgespräche nachbereiten und bewerten
c)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
4Personalwesen (§ 8 Nr. 4)a)Personaleinsatz planen  12
b)arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden
c)Positionen von Entgeltabrechnungen erklären
d)Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten
e)Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
f)bei der Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen mitwirken
g)bei der Personalbeschaffung mitwirken
h)Ziele und Bedeutung von Mitarbeitergesprächen darstellen
5Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung (§ 8 Nr. 5)a)Belege bearbeiten und prüfen  12
b)Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen
c)Warenwirtschaftssystem einsetzen
d)betriebliche Kennzahlen auswerten sowie geeignete Maßnahmen vorschlagen