Ausfertigungsdatum: 13.02.1998
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 357 - 363)
Teil I: Berufliche Grundbildung | ||||||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | |||
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1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen | |||||
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen | |||||
d) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen | |||||
e) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | |||||
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | |||
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären | |||||
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | |||||
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | |||||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | |||
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | |||||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | |||||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | |||||
4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | ||||
a) | Mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | |||||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | |||||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | |||||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | |||||
5 | Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5) | a) | Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen | 10 | ||
b) | Gastgeberfunktion wahrnehmen | |||||
c) | Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung ermitteln | |||||
d) | Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation berücksichtigen | |||||
e) | Gäste empfangen und betreuen | |||||
f) | berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden | |||||
g) | Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren | |||||
h) | Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten | |||||
i) | berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden | |||||
6 | Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6) | a) | Arbeitsschritte planen | 2 | ||
b) | Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten | |||||
c) | Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen | |||||
d) | Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen | |||||
e) | Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen | |||||
7 | Hygiene (§ 4 Nr. 7) | a) | Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden | 2 | ||
b) | Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen | |||||
8 | Küchenbereich (§ 4 Nr. 8) | a) | Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen | 12 | ||
b) | Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen anwenden | |||||
c) | Einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten | |||||
d) | vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten | |||||
e) | einfache Speisen nach Vorgabe anrichten | |||||
f) | bei der Produktpräsentation mitwirken | |||||
9 | Servicebereich (§ 4 Nr. 9) | a) | Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen | 12 | ||
b) | Aufguß- und Heißgetränke zubereiten sowie Getränke ausschenken | |||||
c) | Speisen und Getränke servieren und ausheben | |||||
d) | bei Service- und Menübesprechungen mitwirken | |||||
e) | betriebliches Kassensystem bedienen | |||||
10 | Büroorganisation und -kommunikation (§ 4 Nr. 10) | a) | arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen | 10 | ||
b) | Schriftstücke registrieren und ablegen | |||||
c) | Karteien und Dateien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen; Daten sichern | |||||
d) | gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden | |||||
11 | Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11) | a) | Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten | 4 | ||
b) | Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern | |||||
c) | Lagerbestände kontrollieren | |||||
Teil II: Gemeinsame berufliche Fachbildung | ||||||
1 | Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5) | a) | Gespräche gäste- und unternehmensorientiert führen | 12 | ||
b) | sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten anwenden | |||||
c) | Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen | |||||
d) | Reservierungswünsche entgegennehmen, Reservierungen ausführen | |||||
e) | Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten | |||||
2 | Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6) | a) | Wartung von Geräten und Maschinen sowie Instandsetzung von Gebrauchsgütern veranlassen | 4 | ||
b) | Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten | |||||
3 | Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11) | a) | arbeitsplatzbezogenen Warenbedarf ermitteln | 12 | ||
b) | Bestellungen einleiten | |||||
c) | Inventuren durchführen, ein Inventar unter Anleitung aufstellen | |||||
d) | Zahlungsvorgänge bearbeiten | |||||
e) | kostenbewußtes Einsetzen von Materialien und Gebrauchsgütern begründen | |||||
f) | Kosten und Erträge erbrachter Dienstleistungen am Beispiel errechnen | |||||
g) | Verkaufspreise nach betrieblichem Kalkulationsschema ermitteln | |||||
4 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Nr. 12) | a) | Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für die Werbung des Ausbildungsbetriebes einsetzen | 12 | ||
b) | verkaufsfördernde Maßnahmen vorbereiten | |||||
c) | bei Werbeaktionen mitwirken | |||||
d) | anlaßbezogene Dekorationen ausführen | |||||
e) | werbewirksame Angebote erstellen | |||||
5 | Wirtschaftsdienst (§ 4 Nr. 13) | a) | Gästeräume angebots- und anlaßbezogen herrichten | 12 | ||
b) | Gästeräume reinigen und pflegen | |||||
Teil III: Besondere berufliche Fachbildung: Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau | ||||||
1 | Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 5 Nr. 1) | a) | Speisen und Getränke anbieten | 14 | ||
b) | Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, führen und nachbereiten | |||||
2 | Arbeiten am Tisch des Gastes (§ 5 Nr. 2) | a) | Getränke zubereiten, präsentieren und servieren | 12 | ||
b) | Speisen zubereiten, präsentieren und servieren | |||||
3 | Ausrichten von Festlichkeiten und Veranstaltungen (§ 5 Nr. 3) | a) | Ablauf von Festlichkeiten und Veranstaltungen planen | 12 | ||
b) | Menü mit korrespondierenden Getränken zusammenstellen | |||||
c) | organisatorische Vorarbeiten durchführen | |||||
d) | bei der Ausrichtung mitwirken | |||||
4 | Führen einer Station(§ 5 Nr. 4) | a) | Bestellungen entgegennehmen | 14 | ||
b) | Serviceablauf organisieren | |||||
c) | mit verschiedenen Servierarten servieren | |||||
d) | Gästerechnung erstellen und abrechnen | |||||
e) | Tageseinnahmen abrechnen | |||||
f) | Währungen umrechnen | |||||
g) | einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | |||||
Teil IV: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelfachmann/Hotelfachfrau | ||||||
1 | Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 6 Nr. 1) | a) | Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen | 14 | ||
b) | Aufträge bestätigen und bearbeiten | |||||
c) | Beratungs- und Verkaufsgespräche führen | |||||
2 | Empfang (§ 6 Nr. 2) | a) | Reservierungspläne bearbeiten und Zimmerbelegung festlegen | 14 | ||
b) | Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen | |||||
c) | Korrespondenz führen | |||||
d) | Gästeaufträge ausführen | |||||
e) | erbrachte Leistungen buchen | |||||
f) | Gastrechnung erstellen und abrechnen | |||||
g) | Hotelkasse führen und abrechnen | |||||
h) | mit Reisebüros und Veranstaltern abrechnen | |||||
i) | einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | |||||
k) | Währungen umrechnen | |||||
3 | Marketing (§ 6 Nr. 3) | a) | Marketingmaßnahmen entwickeln und durchführen | 12 | ||
b) | Ergebnisse von Marketingmaßnahmen kontrollieren | |||||
c) | Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durchführen | |||||
4 | Wirtschaftsdienst (§ 6 Nr. 4) | a) | bereichsbezogenen Personaleinsatz planen | 12 | ||
b) | Kontrollarbeiten unter Verwendung von Organisationsmitteln ausführen | |||||
Teil V: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelkaufmann/Hotelkauffrau | ||||||
1 | Personalwirtschaft (§ 7 Nr. 1) | a) | arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden | 14 | ||
b) | bei der Personalplanung mitwirken und Personalbeschaffungsmaßnahmen einleiten | |||||
c) | Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten | |||||
d) | Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten | |||||
e) | Ziele und Bedeutung von Personalbeurteilungen darstellen | |||||
f) | eine Entgeltabrechnung erstellen | |||||
2 | Büroorganisation und -kommunikation (§ 7 Nr. 2) | a) | Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten | 7 | ||
b) | Korrespondenz führen | |||||
c) | Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen | |||||
d) | Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | |||||
e) | Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte praktische Aufgaben teamorientiert bearbeiten | |||||
f) | Termine planen, koordinieren und überwachen | |||||
3 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 7 Nr. 3) | a) | vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluß durchführen | 16 | ||
b) | Zahlungsverkehr durchführen, Währungen umrechnen | |||||
c) | bei Zahlungsverzug betriebsübliche Maßnahmen einleiten | |||||
d) | Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen | |||||
e) | Daten für die Kalkulation und Preisbildung ermitteln | |||||
f) | Bedeutung von Investitionen erläutern | |||||
g) | Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen begründen | |||||
h) | Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswerten | |||||
i) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken | |||||
k) | Betriebsstatistiken führen | |||||
4 | Warenwirtschaft (§ 7 Nr. 4) | a) | Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen | 9 | ||
b) | Angebote hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Preis, Menge, Qualität, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen | |||||
c) | Einkauf durchführen; Liefertermine überwachen | |||||
5 | Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 7 Nr. 5) | a) | Beratungsgespräche planen, führen und nachbereiten | 6 | ||
b) | einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | |||||
c) | Rechnungen erstellen | |||||
Teil VI: Besondere berufliche Fachbildung: Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie | ||||||
1 | Systemorganisation (§ 8 Nr. 1) | a) | Gastronomiekonzept des Ausbildungsbetriebes von anderen gastronomischen Konzepten abgrenzen | 14 | ||
b) | Einhaltung der Standards prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen | |||||
c) | Arbeitsabläufe planen und organisieren | |||||
d) | Informations- und Kommunikationswege im Rahmen der Ablauforganisation des Unternehmens nutzen | |||||
2 | Marketing (§ 8 Nr. 2) | a) | Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden | 8 | ||
b) | Produktpräsentation zur Verkaufssteuerung einsetzen | |||||
c) | Ergebnisse von Marketingmaßnahmen bewerten | |||||
3 | Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 8 Nr. 3) | a) | Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Berücksichtigung des Marketingkonzeptes planen und führen | 6 | ||
b) | Beratungs- und Verkaufsgespräche nachbereiten und bewerten | |||||
c) | einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | |||||
4 | Personalwesen (§ 8 Nr. 4) | a) | Personaleinsatz planen | 12 | ||
b) | arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden | |||||
c) | Positionen von Entgeltabrechnungen erklären | |||||
d) | Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten | |||||
e) | Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten | |||||
f) | bei der Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen mitwirken | |||||
g) | bei der Personalbeschaffung mitwirken | |||||
h) | Ziele und Bedeutung von Mitarbeitergesprächen darstellen | |||||
5 | Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung (§ 8 Nr. 5) | a) | Belege bearbeiten und prüfen | 12 | ||
b) | Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen | |||||
c) | Warenwirtschaftssystem einsetzen | |||||
d) | betriebliche Kennzahlen auswerten sowie geeignete Maßnahmen vorschlagen |