(GastgewAusbV 1998)
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Ausfertigungsdatum: 13.02.1998


§ 10 GastgewAusbV 1998 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.