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Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV)
Verordnung über Gashochdruckleitungen


Ausfertigungsdatum: 18.05.2011

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 100 G v. 29.3.2017 I 626

Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Anforderungen bei Errichtung
§ 4 Anforderungen beim Betrieb
§ 5 Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben
§ 6 Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs
§ 7 Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung
§ 8 Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen
§ 9 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 10 Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen
§ 11 Anerkennung von Sachverständigen <FnR ID="F775309_02_BJNR092800011BJNE001201118"/>
§ 12 Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen
§ 13 Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung
§ 14 Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten
§ 17 Meldepflichten
§ 18 Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Bestehende Gashochdruckleitungen
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

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