Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV)
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen
Ausfertigungsdatum: 12.08.2008
Stand: Geändert durch Art. 24 G v. 26.6.2013 I 1809
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Wert des Transferpakets und Ansatz der Verrechnungspreise für seine Bestandteile
Abschnitt 3 Einzelheiten in Fällen nachträglicher Anpassungen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften