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Schlussformel >

Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV)
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen

Ausfertigungsdatum: 12.08.2008


§ 13 FVerlV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.

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