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< § 6
Anhang EV >

FS-An- und Abflug-Kostenverordnung (FSAAKV)
Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug

Ausfertigungsdatum: 28.09.1989


Schlußformel FSAAKV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Verkehr

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