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FS-An- und Abflug-Kostenverordnung (FSAAKV)
Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug

Ausfertigungsdatum: 28.09.1989


§ 6 FSAAKV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1990 in Kraft.

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