Ausfertigungsdatum: 23.12.1999
(1) Im Handlungsbereich "Übersetzung" ist zu prüfen in den Qualifikationsschwerpunkten:
1. | Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Textes von ca. 1.200 Zeichen in die deutsche Sprache (Hauptsprache) | ||
- Bearbeitungszeit: | 60 Minuten; | ||
2. | Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen deutschen Textes (Hauptsprache) von ca. 1.200 Zeichen in die Fremdsprache | ||
- Bearbeitungszeit: | 60 Minuten. |
(2) Im Handlungsbereich "Korrespondenz" ist zu prüfen in den Qualifikationsschwerpunkten:
1. | Verfassen eines fremdsprachigen Geschäftsbriefes nach Angaben in deutscher Sprache (Hauptsprache) | ||
- Bearbeitungszeit: | 45 Minuten; | ||
2. | Beantworten einer fremdsprachigen Korrespondenz in der Fremdsprache nach Angaben zu Inhalt und Form in deutscher Sprache (Hauptsprache) | ||
- Bearbeitungszeit: | 60 Minuten; | ||
3. | Schriftliche Zusammenfassung in der deutschen Sprache (Hauptsprache) einer einfachen wirtschafts-bezogenen Nachricht, die in der Fremdsprache zweimal zu Gehör gebracht wird | ||
- Bearbeitungszeit: | 30 Minuten. |
(3) Im Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation" ist zu prüfen in den Qualifikationsschwerpunkten: