Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Gesetz über die Familienpflegezeit

Ausfertigungsdatum: 06.12.2011


§ 1 FPfZG Ziel des Gesetzes

Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.