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Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Gesetz über die Familienpflegezeit


Ausfertigungsdatum: 06.12.2011

Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 23.12.2014 I 2462

§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Familienpflegezeit
§ 2a Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
§ 3 Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung
§ 4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
§ 5 Ende der Förderfähigkeit
§ 6 Rückzahlung des Darlehens
§ 7 Härtefallregelung
§ 8 Antrag auf Förderung
§ 9 Darlehensbescheid und Zahlweise
§ 10 Antrag und Nachweis in weiteren Fällen
§ 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Aufbringung der Mittel
§ 14 Beirat
§ 15 Übergangsvorschrift

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