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(FotoMedFachAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau


Ausfertigungsdatum: 19.03.2008

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau – Sachliche Gliederung –
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau – Zeitliche Gliederung –

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