Fotografenmeisterverordnung (FotografMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 17.04.2002


§ 1 FotografMstrV Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk umfasst folgende selbstständige Prüfungsteile:

1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).