(FMontAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin

Ausfertigungsdatum: 19.05.1999


§ 1 FMontAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin wird staatlich anerkannt.