(FluLärmAhlhV)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn

Ausfertigungsdatum: 20.02.1986


§ 1 FluLärmAhlhV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Ahlhorn wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.