(FluLärmAhlhV)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn

Ausfertigungsdatum: 20.02.1986


§ 2 FluLärmAhlhV

Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.