Ausfertigungsdatum: 28.06.2013
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Arbeiten an einem
funktionsfähigen Teilsystem | mit 30 Prozent, |
Arbeitsauftrag | mit 30 Prozent, |
Systemanalyse | mit 15 Prozent, |
Funktionsanalyse | mit 15 Prozent, |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Systemanalyse, Funktionsanalyse oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn