(FlugElekAusbV 2013)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin

Ausfertigungsdatum: 28.06.2013


§ 2 FlugElekAusbV 2013 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.