(FKeramAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin

Ausfertigungsdatum: 24.01.1995


§ 9 FKeramAusbV Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.