Der Betreuer erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Die Urkunde soll enthalten:
- 1.
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die Bezeichnung des Betroffenen und des Betreuers;
- 2.
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bei Bestellung eines Vereinsbetreuers oder Behördenbetreuers diese Bezeichnung und die Bezeichnung des Vereins oder der Behörde;
- 3.
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den Aufgabenkreis des Betreuers;
- 4.
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bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen;
- 5.
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bei der Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung das Ende der einstweiligen Maßnahme.