(FahrzIAAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/zur Fahrzeuginnenausstatterin

Ausfertigungsdatum: 21.07.2003


§ 10 FahrzIAAusbV Aufheben von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Bildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Fahrzeugpolsterer sind nicht mehr anzuwenden.