Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, 
- 6.
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                Qualitätsmanagement, 
- 7.
- 
                Messen und Prüfen an Systemen, 
- 8.
- 
                Betriebliche und technische Kommunikation, 
- 9.
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                Kommunikation mit internen und externen Kunden, 
- 10.
- 
                Bedienen von Fahrrädern und Systemen, 
- 11.
- 
                Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen, 
- 12.
- 
                Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, 
- 13.
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                Manuelles und maschinelles Bearbeiten, 
- 14.
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                Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik, 
- 15.
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                Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.