Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
-
Umweltschutz,
- 5.
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
- 6.
-
Qualitätsmanagement,
- 7.
-
Messen und Prüfen an Systemen,
- 8.
-
Betriebliche und technische Kommunikation,
- 9.
-
Kommunikation mit internen und externen Kunden,
- 10.
-
Bedienen von Fahrrädern und Systemen,
- 11.
-
Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
- 12.
-
Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 13.
-
Manuelles und maschinelles Bearbeiten,
- 14.
-
Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik,
- 15.
-
Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.