Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen

Ausfertigungsdatum: 30.06.2017


Inhaltsverzeichnis FahrlG

Abschnitt 1Fahrlehrerlaubnis
§  1Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis
§  2Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
§  3Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
§  4Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
§  5Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3
§  6Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2
§  7Fahrlehrerausbildung
§  8Fahrlehrerprüfung
§  9Anwärterbefugnis
§ 10Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und der Anwärterbefugnis
§ 11Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit
§ 12Pflichten des Fahrlehrers, Fahrschülerausbildung
§ 13Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis
§ 14Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
§ 15Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis
§ 16Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung

Abschnitt 2Fahrschulerlaubnis
§ 17Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis
§ 18Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
§ 19Gemeinschaftsfahrschule
§ 20Kooperation
§ 21Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
§ 22Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
§ 23Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 24Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 25Meldepflicht des Inhabers einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung
§ 26Erteilung der Fahrschulerlaubnis
§ 27Zweigstellen
§ 28Fortführen der Fahrschule nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis
§ 29Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und der verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs
§ 30Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellten Person
§ 31Aufzeichnungen
§ 32Unterrichtsentgelte
§ 33Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis
§ 34Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis
§ 35Ausbildungsfahrschule

Abschnitt 3Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 36Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 37Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung
§ 38Antrag auf amtliche Anerkennung
§ 39Erteilung der amtlichen Anerkennung
§ 40Allgemeine Pflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person
§ 41Anzeigepflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person
§ 42Aufzeichnungen
§ 43Rücknahme und Widerruf der amtlichen Anerkennung

Abschnitt 4Sondervorschriften
§ 44Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden

Abschnitt 5Seminarerlaubnis
§ 45Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren
§ 46Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik
§ 47Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
§ 48Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen nach § 47 Absatz 1 Nummer 5
§ 49Evaluierung

Abschnitt 6Gemeinsame Vorschriften
§ 50Zuständigkeiten
§ 51Überwachung
§ 52Mitteilung über Eignungs- und Zuverlässigkeitsmängel
§ 53Fortbildung
§ 54Ausnahmen
§ 55Kosten
§ 56Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7Registrierung
§ 57Registerführung und Registerbehörden
§ 58Zweck der Registrierung
§ 59Inhalt der Registrierung
§ 60Übermittlung der Daten zur Registrierung
§ 61Übermittlung der Daten aus den Registern
§ 62Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister
§ 63Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 64Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
§ 65Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 66Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 67Löschung der Daten

Abschnitt 8Ermächtigungsgrundlagen,
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 68Rechtsverordnungen
§ 69Übergangsregelung