Ausfertigungsdatum: 27.07.1988
            (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
| Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament | ||||||||||
| Datum | ||||||||||
| am | ||||||||||
| Datum | ||||||||||
| 1. | Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am | |||||||||
| im Wahlgebiet | ||||||||||
| Datum | ||||||||||
| trat heute, am | , nach ordnungsgemäßer Ladung der Bundeswahlausschuss zusammen. | |||||||||
| Es waren erschienen: | ||||||||||
| Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion | ||||||||
| 1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | |||||||||
| 2. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 3. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 4. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 5. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 6. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 7. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 8. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 9. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 10. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts | |||||||||
| 11. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts | |||||||||
| Ferner waren zugezogen: | ||||||||||
| als Schriftführer/in sowie | ||||||||||
| und | ||||||||||
| als Hilfskräfte. | ||||||||||
| Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. | ||||||||||
| Zahl | ||||||||||
| 2. | Dem Bundeswahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse | ||||||||
| Nr. | Nr. | |||||||||
| sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und in die als Anlagen Nr. | bis | |||||||||
| beigefügten Zusammenstellungen der Ergebnisse nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern zur Einsichtnahme vor. | ||||||||||
| 2.1 | Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Landeswahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | |||||||||
| Der Bundeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen: | ||||||||||
| 2.2 | Der Bundeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift | |||||||||
| nähere Bezeichnung | ||||||||||
| des Landeswahlausschusses | ||||||||||
| vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | ||||||||||
| 3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Länder ergab folgendes Gesamtergebnis für das Wahlgebiet: | |||||||||
| Kennbuchstabe | ||||||||||
| A | Wahlberechtigte | |||||||||
| B | Wähler | |||||||||
| C | Ungültige Stimmen | |||||||||
| D | Gültige Stimmen | |||||||||
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | ||||||||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/ Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | Stimmen | Anteil der gültigen Stimmen in Prozent | ||||||||
| D 1 | 1. | |||||||||
| D 2 | 2. | |||||||||
| D 3 | 3. | |||||||||
| D 4 | 4. | |||||||||
| usw. | ||||||||||
| 3.2 | Danach stellte der Bundeswahlausschuss fest, dass nach § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes folgende Wahlvorschläge (Listen für einzelne Länder sowie deren Verbindungen, gemeinsame Listen für alle Länder) an der Verteilung der Sitze teilnehmen | |||||||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||||||||
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|  | ||||||||||
| und folgende Wahlvorschläge bei der Verteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben | ||||||||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||||||||
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| 3.3 | Sodann ermittelte der Bundeswahlausschuss nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 bis 6 des Europawahlgesetzes | |||||||||
| - | die Zahl der auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge entfallenden Sitze | |||||||||
| und | ||||||||||
| - | die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge einer Listenverbindung entfallenden Sitze. | |||||||||
| Nr. | Nr. | |||||||||
| 4. | Der Bundeswahlausschuss stellte abschließend fest, dass die in den Anlagen Nr. | bis | ||||||||
| zu dieser Niederschrift aufgeführten Bewerber gewählt sind. | ||||||||||
| Nr. | Nr. | |||||||||
| 5. | Nach Feststellung des Gesamtergebnisses wurden die als Anlagen Nr. | bis | ||||||||
| zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellungen des Wahlergebnisses (nach dem Muster der Anlage 26) nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern vom Bundeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | ||||||||||
| 6. | Der Bundeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Wahlgebiet mündlich bekannt. | |||||||||
| Die Sitzung war öffentlich. | ||||||||||
| Vorstehende Niederschrift wurde von dem Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | ||||||||||
| Ort, Datum | ||||||||||
| Der Bundeswahlleiter | Der Schriftführer | |||||||||
| Die Beisitzer | ||||||||||
| 1. | 2. | |||||||||
| 3. | 4. | |||||||||
| 5. | 6. | |||||||||
| 7. | 8. | |||||||||
| Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts | ||||||||||
| 1. | 2. | |||||||||
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