(EuWO)
Europawahlordnung

Ausfertigungsdatum: 27.07.1988


Anlage 28 EuWO (zu § 69 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631)



Kreis

Kreisfreie Stadt

Niederschrift

über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses


der Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
am  
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am
im Kreis/in der kreisfreien Stadt
Datum
trat heute, amnach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen.
Es waren erschienen:
Familienname, VornameWohnortFunktion
1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
2.als Beisitzer/in
3.als Beisitzer/in
4.als Beisitzer/in
5.als Beisitzer/in
6.als Beisitzer/in
7.als Beisitzer/in
Ferner waren zugezogen:
als Schriftführer/in sowie
und
als Hilfskräfte
Der/Die Vorsitzende eröffnete umUhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.
Zahl
2.Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamtWahlniederschriften der Wahlvorstände für
Zahl
insgesamtWahlbezirke
ZahlZahl
(davonWahlvorstände fürallgemeine Wahlbezirke,
ZahlZahl
Wahlvorstände fürSonderwahlbezirke,
Zahl
Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)
und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor.
2.1Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.2Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift
nähere Bezeichnung
-des Wahlvorstandes
nähere Bezeichnung
-des Briefwahlvorstandes
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
2.3Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen
-des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk
nähere Bezeichnung
-des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen
nähere Bezeichnung
und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel.
Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken:
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt:
Kennbuchstabe
AWahlberechtigte
BWähler
CUngültige Stimmen
DGültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)Stimmen
D    11.
D    22.
D    33.
D    44.
usw. (laut Stimmzettel)
4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
5.Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt.
Die Sitzung war öffentlich.
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Ort, Datum
Der KreiswahlleiterDer Schriftführer
Die Beisitzer
1.2.
3.4.
5.6.