Ausfertigungsdatum: 27.07.1988
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631)
| Kreis | |||||||||||
| Kreisfreie Stadt | |||||||||||
| Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament | |||||||||||
| Datum | |||||||||||
| am | |||||||||||
| Datum | |||||||||||
| 1. | Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am | ||||||||||
| im Kreis/in der kreisfreien Stadt | |||||||||||
| Datum | |||||||||||
| trat heute, am | nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen. | ||||||||||
| Es waren erschienen: | |||||||||||
| Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion | |||||||||
| 1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | ||||||||||
| 2. | als Beisitzer/in | ||||||||||
| 3. | als Beisitzer/in | ||||||||||
| 4. | als Beisitzer/in | ||||||||||
| 5. | als Beisitzer/in | ||||||||||
| 6. | als Beisitzer/in | ||||||||||
| 7. | als Beisitzer/in | ||||||||||
| Ferner waren zugezogen: | |||||||||||
| als Schriftführer/in sowie | |||||||||||
| und | |||||||||||
| als Hilfskräfte | |||||||||||
| Der/Die Vorsitzende eröffnete um | Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung | ||||||||||
| zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind. | |||||||||||
| Zahl | |||||||||||
| 2. | Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Wahlvorstände für | |||||||||
| Zahl | |||||||||||
| insgesamt | Wahlbezirke | ||||||||||
| Zahl | Zahl | ||||||||||
| (davon | Wahlvorstände für | allgemeine Wahlbezirke, | |||||||||
| Zahl | Zahl | ||||||||||
| Wahlvorstände für | Sonderwahlbezirke, | ||||||||||
| Zahl | |||||||||||
| Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt) | |||||||||||
| und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor. | |||||||||||
| 2.1 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | ||||||||||
| Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen: | |||||||||||
| 2.2 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift | ||||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||||
| - | des Wahlvorstandes | ||||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||||
| - | des Briefwahlvorstandes | ||||||||||
| vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | |||||||||||
| 2.3 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen | ||||||||||
| - | des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk | ||||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||||
| - | des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen | ||||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||||
| und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel. | |||||||||||
| Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken: | |||||||||||
| 3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt: | ||||||||||
| Kennbuchstabe | |||||||||||
| A | Wahlberechtigte | ||||||||||
| B | Wähler | ||||||||||
| C | Ungültige Stimmen | ||||||||||
| D | Gültige Stimmen | ||||||||||
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | |||||||||||
| (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) | Stimmen | ||||||||||
| D 1 | 1. | ||||||||||
| D 2 | 2. | ||||||||||
| D 3 | 3. | ||||||||||
| D 4 | 4. | ||||||||||
| usw. (laut Stimmzettel) | |||||||||||
| 4. | Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | ||||||||||
| 5. | Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt. | ||||||||||
| Die Sitzung war öffentlich. | |||||||||||
| Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | |||||||||||
| Ort, Datum | |||||||||||
| Der Kreiswahlleiter | Der Schriftführer | ||||||||||
| Die Beisitzer | |||||||||||
| 1. | 2. | ||||||||||
| 3. | 4. | ||||||||||
| 5. | 6. | ||||||||||