Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest 
        
            - 1.
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                die Zahl der Wahlberechtigten, 
- 2.
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                die Zahl der Wähler, 
- 3.
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                die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen, 
- 4.
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                die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen.