Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest
- 1.
-
die Zahl der Wahlberechtigten,
- 2.
-
die Zahl der Wähler,
- 3.
-
die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
- 4.
-
die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen.