(EuWO)
Europawahlordnung

Ausfertigungsdatum: 27.07.1988


§ 29 EuWO Vermerk im Wählerverzeichnis

Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe "Wahlschein" oder "W" eingetragen.