(EuWO)
Europawahlordnung

Ausfertigungsdatum: 27.07.1988


§ 25 EuWO Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines

Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 8 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.