Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV)
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Ausfertigungsdatum: 05.07.2007


§ 1 EUV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, soweit diese dem Bund obliegt.