Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
- 1.
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Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 2.
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Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 3.
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Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 4.
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Recht der Arbeitnehmererfindungen,
- 5.
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Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 6.
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Sortenschutzrecht und
- 7.
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Berufsrecht des Patentanwalts.