Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 
        
            - 1.
- 
                Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts, 
- 2.
- 
                Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts, 
- 3.
- 
                Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind, 
- 4.
- 
                Recht der Arbeitnehmererfindungen, 
- 5.
- 
                Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind, 
- 6.
- 
                Sortenschutzrecht und 
- 7.
- 
                Berufsrecht des Patentanwalts.