(EuPAG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Ausfertigungsdatum: 12.05.2017


§ 4 EuPAG Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.