EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz (EUGewSchVG)
Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren

Ausfertigungsdatum: 05.12.2014


§ 17 EUGewSchVG Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.