Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 06.04.1979


Schlußformel EuAbgG

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.