(EStG)
Einkommensteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 16.10.1934


§ 88 EStG Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).