Ausfertigungsdatum: 08.03.2018
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 345 - 359)
Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 |
Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 |
Anlage 3: | Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2018 1 000 € | Betrag
für 2017 1 000 € | Ist-Ergebnis
2016 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Ausgaben | ||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft |
42 700 |
48 200 |
14 960 |
||
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zum 1. Januar 2018 zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt. | ||||||
Verpflichtungsermächtigung | 281 700 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2019 bis zu | 42 500 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 41 900 T€ | |||||
Jahr 2021 bis zu | 36 400 T€ | |||||
in künftigen Haushaltsjahren | 160 900 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | ||||||
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. | ||||||
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. | ||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung |
228 400 |
243 100 |
236 440 |
||
Zahlungsverpflichtungen | 801 500 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2019 bis zu | 185 900 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 144 600 T€ | |||||
Jahr 2021 bis zu | 115 400 T€ | |||||
in künftigen Haushaltsjahren | 355 600 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | ||||||
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | ||||||
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | ||||||
682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland durch eine zum 1. Januar 2018 zu gründende KfW-Beteiligungstochter |
10 000 |
– |
– |
||
Verpflichtungsermächtigungen | 105 000 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2019 bis zu | 5 000 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 5 000 T€ | |||||
Jahr 2021 bis zu | 5 000 T€ | |||||
in künftigen Haushaltsjahren | 90 000 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | ||||||
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. | ||||||
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. |
Erläuterungen |
---|
6 |
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 320 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:
a) | Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 450 Mio. Euro |
b) | Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen |
3 810 Mio. Euro |
c) | Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften |
60 Mio. Euro |
d) | Innovationen | 1 000 Mio. Euro |
e) | Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro. |
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2018 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2017.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 801,5 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2019 bis | 185,9 Mio. Euro |
Jahr 2020 bis zu | 144,6 Mio. Euro |
Jahr 2021 bis zu | 115,4 Mio. Euro |
in künftigen Haushaltsjahren | 355,6 Mio. Euro. |
Der Titelansatz umfasst Mittel für
Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die Tochtergesellschaft wird auf Eigenkapital spezialisiert sein, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bisher dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ wird zum operativen Start der Beteiligungstochter Mitte 2018 von der KfW auf die KfW-Beteiligungstochter übertragen.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzierungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“, die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2018 1 000 € | Betrag
für 2017 1 000 € | Ist-Ergebnis
2016 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden |
500 000 |
500 000 |
162 279 |
||
Verpflichtungsermächtigung | 2 083 600 T€ | |||||
davon fällig | ||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 2 083 600 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland |
2 700 |
2 700 |
2 658 |
||
Verpflichtungsermächtigung | 4 980 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2019 bis zu | 1 660 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 1 660 T€ | |||||
Jahr 2021 bis zu | 1 660 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. | ||||||
2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung |
3 600 |
3 600 |
2 613 |
||
Verpflichtungsermächtigung | 5 100 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2019 bis zu | 1 500 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 1 300 T€ | |||||
Jahr 2021 bis zu | 1 300 T€ | |||||
Jahr 2022 bis zu | 1 000 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. | ||||||
2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 1 000 | 0 | ||
Haushaltsvermerk: | ||||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | ||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 787 400 | 798 600 | 418 950 | |||
Abschluss | ||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6 300 | 6 300 | 5 722 | |||
Ausgaben für Investitionen | 781 100 | 792 300 | 413 679 | |||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 787 400 | 798 600 | 418 950 |
Erläuterungen |
---|
6 |
Der Ansatz umfasst insbesondere:
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2018 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2019 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 2 084 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 4,98 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2019 bis 2021, um die Verlängerung des MOE/GUS-Stipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen Begegnungsprojekts bewilligen zu können.
Zu Tit. 681 03Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2019 bis 2022, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2016 rund 2 100 Mio. Euro.
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2018 1 000 € | Betrag
für 2017 1 000 € | Ist-Ergebnis
2016 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Sonstige Ausgaben | ||||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige |
200 |
200 |
– |
||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens |
250 |
750 |
244 |
||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. | ||||||
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. | ||||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 500 | 1 000 | 0 | ||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. | ||||||
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. | ||||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 22 | ||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 | – | – | 0 | ||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | 46 755 | 0 | 0 | ||
Summe Sonstige Ausgaben | 47 755 | 2 000 | 266 | |||
Abschluss | ||||||
Sonstige Ausgaben | 47 755 | 2 000 | ||||
Zinskosten | – | – | ||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 47 755 | 2 000 | 266 |
Erläuterungen |
---|
6 |
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
Zu Tit. 575 01Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2018 1 000 € | Betrag
für 2017 1 000 € | Ist-Ergebnis
2016 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Einnahmen | ||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 13 935 | ||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | ||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 593 578 | 172 502 | 605 874 | ||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 181 247 | 217 184 | 85 679 | ||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 0 | 350 384 | 0 | ||
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | ||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
60 330 |
60 530 |
66 600 |
||
a) ERP-Innovationsprogramm: | 43 010 T€ | |||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8 320 T€ | |||||
c) ERP-Startfonds: | 9 000 T€ | |||||
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||
272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) | – | – | – | ||
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02 | ||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | ||
Gesamteinnahmen | 835 155 | 800 600 | 772 088 | |||
Abschluss | ||||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | ||||
Übrige Einnahmen | 835 155 | 800 600 | ||||
Gesamteinnahmen | 835 155 | 800 600 | 772 088 |
Erläuterungen |
---|
6 |
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) | Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV | 575 575 T€ |
b) | Verzinsung Nachrangdarlehen | 0 T€ |
c) | Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 18 003 T€ |
Summe | 593 578 T€ |
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteil des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin | 1 053 T€ |
Unternehmen | 180 194 T€ |
Summe | 181 247 T€ |
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
Zu Tit. 272 01Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.
2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Ka-
pitel | Bezeichnung | Einnahmen
| Ausgaben
| davon entfallen auf | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
sonstige
Ausgaben | Zinskosten
| Zuweisungen
und Zuschüsse | Investitionen
|
||||
1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | ||
1
| Investitions- und
Exportfinanzierung |
835 155 |
787 400 |
47 755 |
6 300 |
781 100 |
|
2
| Sonstige Ausgaben/
Einnahmen |
47 755 | |||||
835 155 | 835 155 | 47 755 | 6 300 | 781 100 | |||
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig) | Ausgaben-
soll 2018 | a) Bis einschl.
31.12.2016 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2018 b) VE 2017 c) VE 2018 | davon fällig | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. | |||||
in Mio. € | |||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||
892 01
| Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 42,7 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | – | – | – | – | – | – | |||
c) | 281,700 | – | 42,500 | 41,900 | 36,400 | 160,900 | |||
683 01 | Förderkosten | 228,4 | a) | 742,500 | 177,700 | 139,400 | 105,200 | 81,500 | 238,700 |
b) | 301,900 | 51,300 | 47,100 | 40,100 | 34,600 | 128,800 | |||
c) | 801,500 | – | 185,900 | 144,600 | 115,400 | 355,600 | |||
682 01
| Förderkosten für die zu gründende Beteiligungstochter der KfW | 10,0 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | – | – | – | – | – | – | |||
c) | – | – | 5,000 | 5,000 | 5,000 | 90,000 | |||
681 02
| Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) | 1,623 | 1,623 | – | – | – | – |
b) | 3,120 | 1,040 | 1,040 | 1,040 | – | – | |||
c) | 4,980 | – | 1,660 | 1,660 | 1,660 | – | |||
681 03
| Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) | 3,798 | 1,890 | 0,947 | 0,961 | – | – |
b) | 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | – | |||
c) | 5,100 | – | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 287,4 | a) | 747,921 | 181,213 | 140,347 | 106,161 | 81,500 | 238,700 | |
b) | 310,120 | 53,840 | 49,440 | 42,440 | 35,600 | 128,800 | |||
c) | 1 093,280 | – | 236,560 | 194,460 | 159,760 | 607,500 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) | 2 198,710 | 2017 ff. : | 2 198,710 | |||
b) | 2 069,620 | 2018 ff. : | 2 069,620 | ||||||
c) | 2 083,600 | 2019 ff. : | 2 083,600 |
Aktivseite
2016 | 2015 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | |||||
A. | Barreserve und Anlagen | |||||
1. | Guthaben bei Kreditinstituten | 476 181 969,73 | 562 703 925,92 | |||
2. | Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | |||
3. | Anlage bei Fondsgesellschaften | 1 006 259 329,00 | 1 005 638 048,96 | |||
4. | Anlage bei Unternehmen | 866 761 135,41 | 895 892 291,62 | |||
5. | Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“ |
63 430 670,40 |
83 330 000,00 |
|||
6. | Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“ |
21 179 132,04 |
0,00 |
|||
7. | KfW Nachrangdarlehen | 200 000 000,00 | 2 633 812 236,58 | 300 000 000,00 | ||
B. | Darlehensforderungen | 496 953 667,96 | 416 095 627,65 | |||
C. | Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | |||
D. | Sonstige Forderungen | 0,00 | 0,00 | |||
E. | Beteiligungen | |||||
1. | Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1 082 876 331,12 | 1 082 876 331,12 | |||
2. | KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens |
1 190 752 106,00 |
1 190 752 106,00 |
|||
3. | Kapitalrücklage II | 1 000 000 000,00 | 1 000 000 000,00 | |||
4. | Gesonderte Kapitalrücklage | 614 280 731,32 | 614 280 731,32 | |||
Sonstige Gewinnrücklagen | 2 436 207 010,46 | 2 097 597 246,07 | ||||
5. | ERP-Gewinnrücklage I | 711 419 422,01 | 417 046 750,40 | |||
6. | ERP-Gewinnrücklage II | 28 538 571,20 | 12 475 382,34 | |||
7. | ERP-Gewinnrücklage III | 425 331 152,71 | 339 221 082,93 | |||
8. | ERP-Gewinnrücklage IV | 220 028 372,33 | 107 339 439,21 | |||
9. | ERP-Förderrücklage I | 4 650 000 000,00 | 4 650 000 000,00 | |||
10. | ERP-Förderrücklage II | 250 000 000,00 | 250 000 000,00 | |||
11. | ERP-Förderrücklage III | 1 000 000 000,00 | 1 000 000 000,00 | |||
12. | ERP-Förderrücklage IV | 1 250 000 000,00 | 1 250 000 000,00 | |||
13. | Gesetzliche Rücklage der KfW | 615 270 642,68 | 615 270 642,68 | |||
14. | Sondergewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | |||
15. | High-Tech Gründerfonds I | 59 870 533,22 | 66 021 506,00 | |||
16. | High-Tech Gründerfonds II | 55 916 072,88 | 47 488 475,28 | |||
17. | High-Tech Gründerfonds III | 0,00 | 0,00 | |||
18. | Coparion | 3 174 170,06 | 15 593 665 115,99 | 0,00 | ||
Summe der Aktiva | 18 724 431 020,53 | 18 004 029 587,50 |
Passivseite
2016 | 2015 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | |||||
A. | Rückstellungen | |||||
1. | Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | 0,00 | |||
2. | Rückstellung Förderlasten | 665 387 103,43 | 825 753 087,45 | |||
3. | Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 30 600 000,00 | 695 987 103,43 | 38 900 000,00 | ||
B. | Verbindlichkeiten | |||||
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 98 524 427,38 | 128 683 819,61 | ||||
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds |
63 430 670,40 |
79 486 113,67 |
||||
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II |
21 179 132,04 |
0,00 |
||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 49,04 | 183 134 278,86 | 0,00 | |||
C. | Vermögen des ERP-Sondervermögens | |||||
Vermögensbestand 01.01. | 16 931 206 566,77 | 16 147 386 892,85 | ||||
Gewinn/Verlust | 914 103 071,47 | 783 819 673,92 | ||||
Vermögensbestand 31.12. | 17 845 309 638,24 | 16 931 206 566,77 | ||||
Summe Passiva | 18 724 431 020,53 | 18 004 029 587,50 | ||||
Anlage 3
Im Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Im Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines Förderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informationsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW diesen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert.
Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die im Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfW-Jahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet:
Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2016 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2016 somit auf 372,8 Mio. EUR. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen weitere Mittel in Höhe von 94,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zusammen mit den Zinsen des Nachrangdarlehens als Förderzuschuss gewährt wurden. Diese ERP-Mittel in Höhe von 467,1 Mio. EUR wurden wie folgt eingesetzt:
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2016 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Mit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am 26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt und veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geändert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rückwirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so dass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung des KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Vergütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 angewendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung wie folgt darstellen:
Wie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpassungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I entfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die anderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016.
Bei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden Regelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
Die rückwirkend im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmende Anpassung der Verteilung des KfW-Jahresüberschusses 2016 an die geänderten vertraglichen Regelungen wird die Zuführung der nach Abdeckung der Förderlasten aus der Wirtschaftsförderung 2016 verbleibenden Anteile in Höhe von 323,1 Mio. EUR zu den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen wie folgt erfolgen:
Hieraus resultieren folgende Jahresendbestände 2016 für die ERP-Gewinnrücklagen: