ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 (ERPWiPlanG 2018)
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018


Ausfertigungsdatum: 08.03.2018

Stand: Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 iVm G v. 29.11.2018 I 2213 mWv 6.12.2018 außer Kraft; im Übrigen zeitlich überholt zum 1.1.2019

§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

835 155 000 Euro
festgestellt.


(XXXX) §§ 2 bis 5 (weggefallen)


§ 6 Befristung

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 außer Kraft.


§ 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.


Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 345 - 359)


Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2018
1 000 €
Betrag
für
2017
1 000 €
Ist-Ergebnis

2016
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

42 700


48 200


14 960
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zum 1. Januar 2018 zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung281 700 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu 42 500 T€
Jahr 2020 bis zu 41 900 T€
Jahr 2021 bis zu 36 400 T€
in künftigen Haushaltsjahren160 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
228 400

243 100

236 440
Zahlungsverpflichtungen801 500 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu 185 900 T€
Jahr 2020 bis zu 144 600 T€
Jahr 2021 bis zu 115 400 T€
in künftigen Haushaltsjahren355 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland durch eine zum 1. Januar 2018 zu gründende KfW-Beteiligungstochter


10 000






Verpflichtungsermächtigungen105 000 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu 5 000 T€
Jahr 2020 bis zu 5 000 T€
Jahr 2021 bis zu 5 000 T€
in künftigen Haushaltsjahren90 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.


Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 320 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten450 Mio. Euro 
b)Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
3 810 Mio. Euro 
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
60 Mio. Euro 
d)Innovationen1 000 Mio. Euro 
e)Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro.

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2018 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW, soweit nicht im Rechnungskreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst, sowie des ERP-Startfonds.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2017.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 801,5 Mio. Euro, davon fällig:

Jahr 2019 bis185,9 Mio. Euro
Jahr 2020 bis zu144,6 Mio. Euro
Jahr 2021 bis zu115,4 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren355,6 Mio. Euro.

Zu Tit. 682 01

Der Titelansatz umfasst Mittel für

die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der KfW soll zum 01.01.2018 gegründet und soll Mitte 2018 ihre operative Tätigkeit aufnehmen.
die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW, soweit im Rechnungskreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst.

Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die Tochtergesellschaft wird auf Eigenkapital spezialisiert sein, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bisher dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ wird zum operativen Start der Beteiligungstochter Mitte 2018 von der KfW auf die KfW-Beteiligungstochter übertragen.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzierungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“, die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.



Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2018
1 000 €
Betrag
für
2017
1 000 €
Ist-Ergebnis

2016
1 000 €
12345
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden

500 000

500 000

162 279
Verpflichtungsermächtigung2 083 600 T€
davon fällig
in künftigen Haushaltsjahren2 083 600 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland


2 700



2 700



2 658
Verpflichtungsermächtigung4 980 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu 1 660 T€
Jahr 2020 bis zu 1 660 T€
Jahr 2021 bis zu 1 660 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

2 613
Verpflichtungsermächtigung5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu 1 500 T€
Jahr 2020 bis zu 1 300 T€
Jahr 2021 bis zu 1 300 T€
Jahr 2022 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen01 0000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung787 400798 600418 950
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse6 3006 3005 722
Ausgaben für Investitionen781 100792 300413 679
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung787 400798 600418 950


Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 682 02

Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I und II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech Gründerfonds III;
die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rahmen der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteiligungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds).

Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.

In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2018 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2019 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 2 084 Mio. Euro.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar

1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 4,98 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2019 bis 2021, um die Verlängerung des MOE/GUS-Stipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen Begegnungsprojekts bewilligen zu können.

Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2019 bis 2022, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2016 rund 2 100 Mio. Euro.



Kapitel 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2018
1 000 €
Betrag
für
2017
1 000 €
Ist-Ergebnis

2016
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200


200


531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
250

750

244
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
575 01-680Zinsaufwendungen5001 0000
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
671 01-680Bearbeitungsgebühren505022
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20180
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen46 75500
Summe Sonstige Ausgaben47 7552 000266
Abschluss
Sonstige Ausgaben47 7552 000
Zinskosten
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben47 7552 000266


Sonstige Ausgaben

Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09

Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.

Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.



Kapitel 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2018
1 000 €
Betrag
für
2017
1 000 €
Ist-Ergebnis

2016
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen0013 935
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
162 01-691Erträge aus Vermögen593 578172 502605 874
182 01-691Tilgung von Darlehen181 247217 18485 679
129 01-873Einnahmen aus Vermögen0350 3840
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

60 330


60 530


66 600
a) ERP-Innovationsprogramm:43 010 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:8 320 T€
c) ERP-Startfonds:9 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
272 01-861Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW000
Gesamteinnahmen835 155800 600772 088
Abschluss
Verwaltungseinnahmen00
Übrige Einnahmen835 155800 600
Gesamteinnahmen835 155800 600772 088


Einnahmen

Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a)Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV575 575 T€
b)Verzinsung Nachrangdarlehen0 T€
c)Erträge aus Darlehen an Unternehmen18 003 T€
Summe593 578 T€

Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteil des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin1 053 T€
Unternehmen180 194 T€
Summe181 247 T€

Zu Tit. 129 01

Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.

Zu Tit. 272 01

Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.

2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.

Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.



Abschluss
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

835 155

787 400

47 755

6 300

781 100
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

 47 755
835 155835 15547 7556 300781 100


Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2018
a) Bis einschl.
  31.12.2016
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2018
b) VE 2017
c) VE 2018
davon fällig
20182019202020212022 ff.
in Mio. €
12345678
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung42,7a)– 
b)– 
c)281,70042,500 41,90036,400160,900
683 01Förderkosten228,4a)742,500177,700139,400105,20081,500238,700
b)301,90051,30047,100 40,10034,600128,800
c)801,500185,900144,600115,400355,600
682 01

Förderkosten für die zu gründende Beteiligungstochter der KfW10,0a)– 
b)– 
c)5,000  5,0005,00090,000
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen2,7a)1,6231,623
b)3,1201,0401,040  1,040
c)4,9801,660  1,6601,660
681 03


Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung3,6a)3,7981,8900,947  0,961
b)5,1001,5001,300  1,3001,000
c)5,1001,500  1,3001,3001,000
Summe287,4a)747,921181,213140,347106,16181,500238,700
b)310,12053,84049,440 42,44035,600128,800
c)1 093,280236,560194,460159,760607,500
682 02Kooperationsprojekte500,0a)2 198,7102017 ff. :2 198,710
b)2 069,6202018 ff. :2 069,620
c)2 083,600 2019 ff. :2 083,600


Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens

Aktivseite

20162015
EUREUR
A.Barreserve und Anlagen
 1.Guthaben bei Kreditinstituten476 181 969,73562 703 925,92
 2.Termingelder bei Kreditinstituten0,000,00
 3.Anlage bei Fondsgesellschaften1 006 259 329,001 005 638 048,96
 4.Anlage bei Unternehmen866 761 135,41895 892 291,62
 5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“

63 430 670,40

83 330 000,00
 6.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

21 179 132,04

0,00
 7.KfW Nachrangdarlehen200 000 000,002 633 812 236,58300 000 000,00
B.Darlehensforderungen496 953 667,96416 095 627,65
C.Rechnungsabgrenzung0,000,00
D.Sonstige Forderungen0,000,00
E.Beteiligungen
 1.Kreditanstalt für Wiederaufbau1 082 876 331,121 082 876 331,12
 2.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
1 190 752 106,00

1 190 752 106,00
 3.Kapitalrücklage II1 000 000 000,001 000 000 000,00
 4.Gesonderte Kapitalrücklage614 280 731,32614 280 731,32
Sonstige Gewinnrücklagen2 436 207 010,462 097 597 246,07
 5.ERP-Gewinnrücklage I711 419 422,01417 046 750,40
 6.ERP-Gewinnrücklage II28 538 571,2012 475 382,34
 7.ERP-Gewinnrücklage III425 331 152,71339 221 082,93
 8.ERP-Gewinnrücklage IV220 028 372,33107 339 439,21
 9.ERP-Förderrücklage I4 650 000 000,004 650 000 000,00
10.ERP-Förderrücklage II250 000 000,00250 000 000,00
11.ERP-Förderrücklage III1 000 000 000,001 000 000 000,00
12.ERP-Förderrücklage IV1 250 000 000,001 250 000 000,00
13.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,68615 270 642,68
14.Sondergewinnrücklage0,000,00
15.High-Tech Gründerfonds I59 870 533,2266 021 506,00
16.High-Tech Gründerfonds II55 916 072,8847 488 475,28
17.High-Tech Gründerfonds III0,000,00
18.Coparion3 174 170,0615 593 665 115,990,00
Summe der Aktiva  18 724 431 020,5318 004 029 587,50


nach dem Stand vom 31. Dezember 2016

Passivseite

20162015
EUREUR
A.Rückstellungen
 1.Rückstellung Vermögensabsicherung0,000,00
 2.Rückstellung Förderlasten665 387 103,43825 753 087,45
 3.Rückstellung High-Tech Gründerfonds30 600 000,00695 987 103,4338 900 000,00
B.Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast98 524 427,38128 683 819,61
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds


63 430 670,40

79 486 113,67
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


21 179 132,04


0,00
Sonstige Verbindlichkeiten49,04183 134 278,860,00
C.Vermögen des ERP-Sondervermögens
Vermögensbestand 01.01.16 931 206 566,7716 147 386 892,85
Gewinn/Verlust914 103 071,47783 819 673,92
Vermögensbestand 31.12.17 845 309 638,2416 931 206 566,77
Summe Passiva18 724 431 020,5318 004 029 587,50


Anlage 3



Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Im Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines Förderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informationsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW diesen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert.

Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die im Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfW-Jahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten.

Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,30 %. Die Erträge in Höhe von 153,4 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) für das Jahr 2016 zur Verfügung.
Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2016 ein Zinsbetrag in Höhe von 3,6 Mio. EUR.

Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

17,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
68,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
86,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
28,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
0,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
14,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2016 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2016 somit auf 372,8 Mio. EUR. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen weitere Mittel in Höhe von 94,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zusammen mit den Zinsen des Nachrangdarlehens als Förderzuschuss gewährt wurden. Diese ERP-Mittel in Höhe von 467,1 Mio. EUR wurden wie folgt eingesetzt:

1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2016 in Höhe von 251,4 Mio. EUR:
Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 235,9 Mio. EUR.
Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 12,2 Mio. EUR.
Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 215,7 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 183,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2016 auf 600,5 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 18,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2016 auf 30,5 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,3 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung des Erlasses in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2016 auf 221,6 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2016 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

Mit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am 26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt und veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geändert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rückwirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so dass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung des KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Vergütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 angewendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung wie folgt darstellen:

Wie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpassungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I entfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die anderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016.

Bei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden Regelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

284,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
15,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
61,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
76,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
25,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
0,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Die rückwirkend im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmende Anpassung der Verteilung des KfW-Jahresüberschusses 2016 an die geänderten vertraglichen Regelungen wird die Zuführung der nach Abdeckung der Förderlasten aus der Wirtschaftsförderung 2016 verbleibenden Anteile in Höhe von 323,1 Mio. EUR zu den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen wie folgt erfolgen:

Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 294,4 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,1 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 12,7 Mio. EUR.

Hieraus resultieren folgende Jahresendbestände 2016 für die ERP-Gewinnrücklagen:

ERP-Gewinnrücklage I: 711,4 Mio. EUR
ERP-Gewinnrücklage II: 28,5 Mio. EUR
ERP-Gewinnrücklage IV: 220,0 Mio. EUR.