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Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
Ausfertigungsdatum: 14.12.2016
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Einschränkungen des Anwendungsbereichs
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
§ 5
Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
§ 6
Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
§ 7
Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 9
Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 10
Bevollmächtigter des Herstellers
§ 11
Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 12
Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 13
Pflichten des Händlers
§ 14
Einführer oder Händler als Hersteller
§ 15
Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3
Konformität der Betriebsmittel
§ 16
Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
§ 17
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 18
CE-Kennzeichnung von Geräten
§ 19
Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
§ 20
Ortsfeste Anlagen
Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 21
Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5
Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 1
Zuständigkeiten und Befugnisse
§ 22
Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 2
Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
§ 23
Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
§ 23a
Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
§ 24
Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
§ 25
Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
§ 26
Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
§ 27
Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
§ 28
Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
§ 29
Auskunftsrechte
Unterabschnitt 3
Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
§ 30
Zwangsgeld
§ 31
Beiträge, Verordnungsermächtigung
§ 32
Vorverfahren
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften
§ 33
Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
§ 34
Übergangsbestimmungen
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