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Eisenbahn-Laufbahnverordnung (ELV)
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen


Ausfertigungsdatum: 28.10.2004

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 514 V v. 31.8.2015 I 1474

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zuständigkeiten
§ 3 Leistungsgrundsatz, Förderung der Leistungsfähigkeit
§ 4 Laufbahnen, Ämter
§ 5 Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes und Laufbahn des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes
§ 6 Laufbahn der Bundesbahninspektorinnen und Bundesbahninspektoren
§ 7 Laufbahn der technischen Bundesbahninspektorinnen und technischen Bundesbahninspektoren
§ 8 Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre
§ 9 Laufbahn der technischen Bundesbahnsekretärinnen und technischen Bundesbahnsekretäre
§ 10 Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer
§ 11 Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister
§ 12 Laufbahn der Betriebsaufseherinnen und Betriebsaufseher
§ 13 Stellenausschreibung
§ 14 Laufbahnwechsel
§ 15 Probezeit
§ 16 Übertragung von höher bewerteten Dienstposten, Erprobung
§ 17 Beförderung
§ 18 Aufstieg
§ 19 Praxisaufstieg
§ 20 Andere Bewerberinnen und Bewerber
§ 21 Dienstliche Beurteilung
§ 22 Fortbildung
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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