Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Ausfertigungsdatum: 20.10.2015


Anlage 2 ElektroG (zu § 6 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1762)


Angaben bei der Registrierung

Bei der Registrierung zu machende Angaben:

1.
Name und Anschrift des Herstellers oder des gemäß § 8 benannten Bevollmächtigten (Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person); im Fall eines Bevollmächtigten auch den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers, der vertreten wird
2.
nationale Kennnummer des Herstellers, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers
3.
Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1
4.
Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten Haushalten oder zur Nutzung in anderen als privaten Haushalten)
5.
Marke und Geräteart des Elektro- oder Elektronikgerätes
6.
für den Nachweis nach § 7 Angaben darüber, ob der Hersteller seine Verpflichtungen durch eine individuelle Garantie oder ein kollektives System erfüllt, einschließlich Informationen über Sicherheitsleistungen
7.
verwendete Verkaufsmethode (z. B. Fernabsatz, Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nummer 9)
8.
Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen