(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1762)
Angaben bei der Registrierung
Bei der Registrierung zu machende Angaben:
- 1.
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Name und Anschrift des Herstellers oder des gemäß § 8 benannten Bevollmächtigten (Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person); im Fall eines Bevollmächtigten auch den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers, der vertreten wird
- 2.
-
nationale Kennnummer des Herstellers, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers
- 3.
-
Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1
- 4.
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Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten Haushalten oder zur Nutzung in anderen als privaten Haushalten)
- 5.
-
Marke und Geräteart des Elektro- oder Elektronikgerätes
- 6.
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für den Nachweis nach § 7 Angaben darüber, ob der Hersteller seine Verpflichtungen durch eine individuelle Garantie oder ein kollektives System erfüllt, einschließlich Informationen über Sicherheitsleistungen
- 7.
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verwendete Verkaufsmethode (z. B. Fernabsatz, Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nummer 9)
- 8.
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Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen